Krankenkasse wechseln für 2027

Die Prämien 2027 steigen im Durchschnitt um 5 %. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich: Mit einem Wechsel verlieren Sie nichts von Ihrem Versicherungsschutz. Hier die Fristen, die Schritte und die Stolpersteine, nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Die Fristen

Ein Datum zählt mehr als alle anderen: der 30. November. Bis dann muss Ihre Kündigung bei der Kasse eingetroffen sein.

31. Oktober 2026
Letzter Tag, an dem Ihnen Ihre Kasse die Prämie 2027 mitteilen muss (zwei Monate vor deren Inkrafttreten).
15. November 2026
Vom BAG empfohlener Versand: eingeschrieben oder mit A-Post Plus, damit Sie Reserve haben.
30. November 2026
FristIhre Kündigung muss bei Ihrer Kasse eingetroffen sein: Massgebend ist das Eingangsdatum, nicht das Versanddatum. Gleiche Frist für eine tiefere Franchise oder einen Modellwechsel.
31. Dezember 2026
Letzter Tag, um schriftlich eine höhere Franchise zu verlangen. Gemahnte Prämienausstände müssen bis zu diesem Tag bezahlt sein, sonst können Sie Ihre Kasse nicht verlassen.
1. Januar 2027
Sie sind bei Ihrer neuen Kasse versichert, ohne Unterbruch des Versicherungsschutzes.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge

Sie können alles selbst erledigen, mit den Musterbriefen von priminfo.admin.ch, oder uns den Wechsel überlassen.

  1. Vergleichen und wählen

    Vergleichen Sie die Prämien 2027 für Ihre PLZ, Ihre Franchise und Ihr Modell: freie Arztwahl, Hausarzt, Telmed, Apotheke oder flexibles Modell. Die Leistungen sind gleich, nur die Prämie ändert sich.

    Sie arbeiten mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber? Dann sind Sie über ihn bereits gegen Unfall versichert: Schliessen Sie die Unfalldeckung aus, Ihre Prämie sinkt.

  2. Bei der bisherigen Kasse kündigen

    Ein unterschriebener Brief, der spätestens am 30. November eintreffen muss. Geben Sie Ihre Versichertennummer und jede betroffene Person an.

    Kündigen Sie nur die Grundversicherung: Ihre Zusatzversicherungen können bleiben, wo sie sind.

  3. Der neuen Kasse beitreten

    Senden Sie ihr den Aufnahmeantrag mit Franchise, Modell und Beginn am 1. Januar 2027. Sie muss Sie aufnehmen, ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsfragebogen.

    Ihre bisherige Kasse entlässt Sie, sobald die neue ihr Ihre Aufnahme bestätigt: Sie bleiben ohne Unterbruch versichert.

Die Stolpersteine

Vier Situationen, in denen ein Wechsel scheitern oder teurer werden kann als gedacht.

Die Zusatzversicherungen

Für sie gelten andere Regeln: Die neue Kasse kann einen Gesundheitsfragebogen verlangen oder Sie ablehnen. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn Sie anderswo aufgenommen sind, und beachten Sie die Fristen ihrer Versicherungsbedingungen.

Wenn Sie die Grundversicherung einer Kasse verlassen, darf sie weder Ihre Zusatzversicherungen kündigen noch Sie dazu verpflichten.

Prämienausstände

Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen, die bis zum 30. November gemahnt wurden, oder Betreibungskosten: Sind sie am 31. Dezember nicht bezahlt, bleiben Sie bei Ihrer Kasse.

Eine Kasse, die nicht antwortet

Reagiert die gewählte Kasse nicht auf Ihren Antrag oder will sie Ihnen eine andere Franchise vorschreiben, empfiehlt das BAG, ihr den Aufnahmeantrag eingeschrieben zu senden, mit gewünschter Franchise und Versicherungsbeginn.

Wechsel unter dem Jahr

Auf den 1. Juli nur mit der ordentlichen Franchise (300 Franken, 0 Franken für Kinder) und freier Arztwahl möglich, wenn die Kündigung spätestens am 31. März bei Ihrer Kasse eintrifft. Mit einer Wahlfranchise oder einem Modell mit eingeschränkter Wahl wechseln Sie die Kasse nur auf den 1. Januar.

Häufige Fragen

Kann mich die neue Kasse ablehnen?

Nein, nicht in der Grundversicherung. Jede Kasse, die in Ihrem Kanton tätig ist, muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Vorbehalt, ohne Wartefrist und ohne Gesundheitsfragebogen. Für Zusatzversicherungen gilt das nicht.

Bin ich danach schlechter versichert?

Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es bei der Prämie, beim Service und bei den angebotenen Modellen.

Ich habe den 30. November verpasst: Was nun?

Sie bleiben 2027 bei Ihrer Kasse, können aber bis am 31. Dezember noch eine höhere Franchise wählen. Mit der ordentlichen Franchise und freier Arztwahl ist ein Wechsel auf den 1. Juli 2027 möglich, wenn die Kündigung spätestens am 31. März 2027 bei Ihrer Kasse eintrifft.

Wie wechselt die ganze Familie?

Jede Person hat ihren eigenen Vertrag. Ein einziger Brief kann alle kündigen, wenn er jede Person mit Geburtsdatum und Versichertennummer nennt: Jede erwachsene Person unterschreibt für sich, Eltern unterschreiben für ihre minderjährigen Kinder. Die Familie muss nicht bei derselben Kasse versichert sein.

Was kostet die Hilfe von Insurion?

Für Sie nichts. Insurion ist als Versicherungsvermittlerin im Register der FINMA eingetragen und wird von der Kasse entschädigt, die Sie wählen: höchstens 70 Franken pro Vertrag der Grundversicherung, gemäss der Branchenvereinbarung der Versicherer. Ihre Prämie ist dieselbe wie bei einem direkten Abschluss bei der Kasse.

Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Faktenblatt zum Krankenkassenwechsel und Medienmitteilung zu den Prämien 2027, beide vom 29. September 2026; Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 4, 7, 8 und 64a. Diese Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Prüfung Ihrer Situation.

Vergleichen, dann übernehmen wir

Unser Rechner zeigt die offiziellen Prämien 2027 aller Kassen für Ihre PLZ. Auf Wunsch übernehmen wir den Wechsel: Sie unterschreiben unser Mandat am Bildschirm, wir bereiten Ihr Kündigungsschreiben vor und stellen Ihren Aufnahmeantrag. Für Sie kostenlos.